Genesis
- Banken
- Printmedien
- Film- und Fernsehproduktion
- Architektur und Ingenieurwesen
- soziale Einrichtungen – auch im kirchlichen und weltanschaulich geprägten Bereich
- Universitäten, Schulen und Bildungseinrichtungen
- Gastronomie und Hotellerie.
Die Kombination aus exzellentem Know-how und einer persönlichen, vertrauensvollen Beratung ist unsere oberste Maxime. Wir arbeiten praxisorientiert und mit dem vorrangigen Anspruch, wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erzielen. Bei Bedarf führen wir sämtliche Korrespondenz auch auf Englisch.
Rechtsgebiete / Unser Spektrum
In unserer Kanzlei sind Ihre Belange in guten Händen. Wir verstehen uns als Ihr Partner bei allen Fragen im Zusammenhang mit Dienst- und Arbeitsverhältnissen. Bei Projekten, die zusätzliches Know-how aus anderen Kompetenzbereichen erfordern, stehen wir in enger Kooperation mit Kollegen der entsprechenden Fachgebiete. Daher können wir Ihnen jederzeit kurzfristig ein entsprechendes Expertenteam zusammenstellen. Unser Netzwerk umfaßt dabei nicht nur Kollegen anderer Fachrichtungen, sondern auch Mediatoren etc. Neben den „klassisch juristischen“ Lösungen, bieten wir Ihnen daher auch die Möglichkeit, auf Coaching oder Mediation zurückzugreifen.
Wir sind insbesondere in folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Vertragsgestaltung & Individualarbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Tarifvertragsrecht
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- Gestaltung und Verhandlung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen; Entwurf von Musterverträgen für alle Branchen
- Gestaltung und Überprüfung befristeter Verträge
- Gestaltung erfolgsabhängiger Vergütungssysteme und von Arbeitnehmerbeteiligungen
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvereinbarungen
- Öffentliches Dienstrecht
- Wettbewerbsverbote
- Arbeitnehmererfindungen, -urheberrechte und Know-how-Schutz
- AGG und Schutz vor Diskriminierungen
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- Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Kommunikation mit dem Betriebsrat bei Kündigungen, Versetzungen etc.
- Kommunikation bei Betriebsänderungen, insbesondere Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Einigungsstellen
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- Verhandlung von Haustarifverträgen
- Beratung über die Folgen für die Arbeitsverträge bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband
- Tarifkonkurrenz bei Betriebsübergang – Auswirkungen auf die individuellen Arbeitsverhältnisse
- Auslegung und Konzeption von individualvertraglich vereinbarter Bezugnahme auf Tarifverträge
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- Sinnvolle Gestaltung und Zeitplanung bei Umstrukturierungen
- Konzeption und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Kommunikation und Information bei Betriebsübergängen; Erstellung der notwendigen Arbeitnehmerinformationen
Gerichtlich vertreten wir Sie vor allen deutschen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht; ebenso vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Neben der anwaltlichen Tätigkeit publizieren und unterrichten unsere Anwälte in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts.
Unser Anspruch / Philosophie
Wir sind Arbeitsrechtler aus Leidenschaft und haben uns bewusst dazu entschieden, ausschließlich im Arbeitsrecht tätig zu sein. So können wir gewährleisten, dass unser Team aus hochspezialisierten Experten besteht, die mit der dynamischen Weiterentwicklung des Arbeitsrechts immer à jour sind.
Unsere Mandate betreuen wir engagiert und zielstrebig. Als eine der wenigen deutschlandweit tätigen Arbeitsrechtskanzleien vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir mit den Strategien und Interessen beider Seiten vertraut sind. Wir können daher die optimale Taktik für Ihren Fall vorausschauend planen und entwickeln. Auf unser sicheres Verhandlungsgespür, absolute Diskretion und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit können Sie sich verlassen.



