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Einzelmitgliedsantrag

Mobilität geht uns alle an. Der Systemwechsel hin zu einer postfossilen Mobilität stellt eine Herausforderung dar, deren Umsetzung wir uns seit 2009 mit hohem persöhnlichen Engagement angenommen haben. Die Förderung der natürlichen Partnerschaft zwischen Erneuerbaren Energien und Elektromobilität stellt dabei die positiven, nachhaltigen und aus Klima- und Umweltgesichtspunkten für nachfolgende Generationen relevanten Themen in den Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.

Der Bundesverband eMobilität setzt sich dafür ein, die Mobilität in Deutschland mit dem Einsatz Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen, sowie Leitmarkt und Leitanbieter auf diesem Gebiet zu werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist es in einem ersten Schritt dringend notwendig, aktive Zeichen zu setzen und zu demonstrieren, dass Deutschland auch ein ernstzunehmender Erstmarkt für Elektrofahrzeuge ist bzw. werden kann.

Daher geöhrt sowohl die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedinungen für den Ausbau der eMobilität als nachhaltiges und zukunftsweisendes Mobilitätskonzept als auch die Vernetzung der relevanten Akteure aus Wirtschaft, Politik und Medien zu unseren täglichen Aufgaben. Im Rahmen unserer breitgefächerten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit fördern wir die öffentliche Wahrnehmung für eine Neue Mobilität und setzen und in politischen Hintergrundgesprächen für die notwendigen infrastrukturellen Veränderungen ein.

Mit Ihrer Unterstützung können wir noch viel mehr bewegen. Mit Ihrer Einzelmitgliedschaft tragen Sie dazu bei, dass wir gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen eine Neue Mobilität als realistisches Verkehrsszenario in den Köpfen der Menschen etablieren können. Seien Sie dabei, wenn die Welt von morgen endlich sauber und leise wird..!

Ich interessiere mich für eine Einzelmitgliedschaft im Bundesverband eMobilität e.V. Bitte setzen Sie sich mit mir / uns diesbezüglich in Verbindung.

Anrede
Frau Mann 

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Eintrittsdatum*
ab sofort, oder

Art der Mitgliedschaft


Einzel-Fördermitgliedschaft haben gemäß §4 Absatz 3 der BEM-Satzung kein Stimmrecht.

Gemäß §4 Abs. 2 der Vereinssatzung kann ördentliches Mitglied werden, wer in einem Arbeitsfeld aktiv ist, welches der Förderung und Verbreitung jeglicher Formen von eMobilität dient. Der BEM behält sich, dies zu prüfen.

Mitgliedsbeitrag (jährlich)


Ein aktueller Nachweis (Studienbescheinigung, Ausbildungsnachweis, Schülerausweis, Behindertenausweis) wird dem BEM unter [email protected] zugeschickt.

SEPA-Basis-Lastschrift

Hier beauftrage ich den BEM e.V. zum jederzeit widerruflichen Bankeinzug des jährlichen Mitgliedsbeitrages und bestätige mit Absenden des Antrags die Richtigkeit meiner Angaben.

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Hiermit abonniere ich den BEM-Newsletter per eMail:

Jedes Einzelmitglied kann seinen Austritt aus dem Verband mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahrestag der Mitgliedschaft erklären. Die Erklärung muss dem Verband an dessen Sitz postalisch zugehen. Entscheidend für die Fristwährung ist das Datum des Poststempels.

Wieviel ist 30 + 15?

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